|
Wir beraten zum Beispiel
- Verkehrsbetriebe
- Entsorgungsbetriebe der Abfall- u. Abwasserwirtschaft
- Unternehmen der kommunalen Wohnungswirtschaft
- Kulturelle Einrichtungen der Kommunen
- Alten-, Pflege-, Kinder- und Jugendheime
- Beschäftigungsgesellschaften
- Technologie- und Gründerzentren
- Gemeinden, Städte und Landkreise
bei
- Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Umstrukturierungen, Ausgründungen, Rechtsformwechsel
- Steuerlichen Fragen bei Betrieben gewerblicher Art
Kommunen beraten wir bei der umfassenden Einführung der Doppik
- Erfassung und Bewertung des Vermögens
- Aufstellung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses
- Einrichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung
- Einführung der Vermögens-, Finanz- und Erfolgsrechnung